Herstellung
Verreibung §7
Verreibung trockener Substanzen
(Unter Berücksichtigung der Grundregel in Hahnemanns Chronischen Krankheiten, II.Teil 1828, Seite 4.)
Bei der Herstellung der Verreibung verfährt man in folgender Weise:
Nach der Centesimalskala wird 0,1 Gramm mit 9,9 Gramm, nach der Decimalskala 1 Gramm mit 9 Gramm Milchzucker verrieben, und zwar wird der Milchzucker in 3 gleiche Teile geteilt. Den ersten Teil gibt man in eine Porzellanschale, rührt einige Male um, um evtl. Poren des Mörsers zu verschließen, gibt den Urstoff zu und reibt dann 6 Minuten lang mit einiger Kraftanstrengung, dann schabt man 4 Minuten lang ab, reibt abermals 6 Minuten und schabt wieder 4 Minuten lang ab, hierauf setzt man das zweite Drittel Milchzucker zu, reibt abermals 6 Minuten und schabt wieder 4 Minuten lang ab und wiederholt diese beiden Manipulationen nochmals. Man fügt schließlich den Rest Milchzucker hinzu und verfährt wieder in der soeben angegebenen Weise, so dass also 10 Gramm der Verreibung 1 Stunde Arbeitszeit benötigen. Indem 0,1 Gramm der 1. Centesimalverreibung oder 1 Gramm der 1. Decimalpotenz wieder mit 9,9 bzw. 9 Gramm Milchzucker in der gleichen Weise verrieben werden, erhält man die 2. Centesimal-, bzw. die 2. Decimalpotenz. In der gleichen Weise werden die höheren Potenzen bereitet.
Hahnemann gab die beim Verreiben zu beobachtenden technischen Vorschriften loc. cit. S. 5 mit folgenden Worten:
„ Man tut zunächst die Substanz (1Gran) auf ein ungefähres Drittel von 99 Gran Milchzuckerpulver in die unglasierte (oder mit nassem Sande auf dem Boden mattgeriebene) Porzellanreibeschale, rührt Arznei und Milchzucker einen Augenblick mit dem porzellanenen Spatel untereinander und reibt das Gemisch mit einiger Kraft 6 Minuten lang, scharrt dann binnen 4 Minuten das Geriebene von dem Boden der Reibeschale und von der (ebenfalls mattgeriebenen oder unglasierten) Porzellanreibekeule (damit das Gerieben gleichartig untereinander komme) und reibt dieses aufgescharrte, ohne Zusatz, nochmals (zum 2. Male) sechs Minuten lang mit gleicher Kraft. Zu dem nun wiederum binnen 4 Minuten auf und ab gescharrten Pulver (wozu das erste Drittel der 99 Grane verwendet wurde) wird nun das 2. Drittel getragen, beides mit dem Spatel einen Augenblick zusammengerührt, wieder 6 Minuten mit gleicher Kraft gerieben , das dann binnen 4 Minuten Ausgescharrte (ohne Zusatz) zum zweiten Male 6 Minuten lang kräftig gerieben und, wenn es in 4 Minuten aufgescharrt worden, mit dem letzten Drittel Milchzuckerpulver durch Umrühren mit dem Spatel vereinigt, um so das Gemisch nach 6 Minuten langem Wiederaufscharren zum letzten Male noch 6 Minuten zu reiben und dann rein aufzuscharren. Dies ist die erste Verreibung.
Um nun die zweite Verreibung zu bereiten, wird ein Gran der ersten Verreibung zu einem Drittel von 99 Gran (also 33 Gran) frischem Milchzuckerpulver getan, in der Reibeschale mit dem Spatel umgerührt und ebenso verfahren, dass jedes solches Drittel zweimal 6 Minuten kräftig gerieben und nach jedem 6 Minuten langen Reiben (wohl etwa 4 Minuten lang) aufgescharrt wird, ehe das zweite Drittel und (nachdem dies ebenso behandelt und wieder aufgescharrt worden) ehe das letzte Drittel Milchzucker darunter gerührt und ebenso zweimal 6 Minuten gerieben wird, um es dann aufzuscharren und in ein zu verstopfendes Glas zu tun. Ebenso wird mit einem Gran der zweiten Verreibung verfahren, um die dritte herzustellen. Das Reiben soll mit Kraft geschehen, doch nur so stark, dass das Milchzuckerpulver sich nicht allzu sehr am Boden der Reibeschale festsetze und binnen 4 Minuten aufgescharrt werden könne.“
Da sich durch die Untersuchungen Ostwalds herausgestellt hat, dass bei der Herstellung der Verreibungen in offenen Reibeschalen sehr leicht in unkontrollierbarer Weise Staubteilchen, die in der Luft herumfliegen, den Verreibungen sich beimischen, ist es zweckmäßig, die Arbeiten in geschlossenen Kästen oder aber in eigens dafür konstruierten Reibemaschinen vorzunehmen, welche während der Arbeit vollständig geschlossen bleiben. Bei der Herstellung der Verreibung trockner Arzneikörper liegen folgende Gewichtsverhältnisse zugrunde:
Centesimalskala
1 Gewichtsanteil der Arzneisubstanz mit 99 Gewichtsteilen Milchzucker gibt die 1. Centesimalverreibung.
1 Gewichtsanteil der 1. Centesimalverreibung mit 99 Gewichtsteilen Milchzucker gibt die 2. Centesimalverreibung.
u.s.w.
Decimalskala
1 Gewichtsteil der Arzneisubstanz mit 9 Gewichtsteilen Milchzucker gibt die 1. Decimalverreibung. 1 Gewichtsteil der 1. Decimalverreibung mit 9 Gewichtsteilen Milchzucker gibt die 2. Decimalverreibung.
Verschüttelung
Potenzierung flüssiger Substanzen
Die Potenzierung flüssiger Substanzen wird in einem vor direktem Sonnenlicht geschützten Zimmer vorgenommen. Die dazu verwandten Gläschen müssen ½ - 1/3 mehr fassen, als darin potenziert werden soll. Der Name des Mittels und die Nummer der Potenz, welche das Gläschen aufzunehmen bestimmt ist, wird sowohl auf dem Korke als auf dem Gläschen angebracht, und zwar bei Centesimalpotenzen vor der Nummer der Buchstabe „C“, bei Decimalpotenzen der Buchstabe „D“. Das Potenzieren bei großen Mengen selbst geschieht in nachfolgender Weise, indem man bei großen Mengen mit Gewichtsverhältnissen, bei kleinen dagegen mit Tropfen arbeitet.
a. Für die Centesimalskala bis zur dreißigsten Potenz:
Die auf die oben angegebene Weise mit dem Namen des Mittels und den Nummern C 1 – C 30 signierten Gläschen werden der Reihe nach auf den Tisch hingestellt und in ein jedes von 2 ab mit Hilfe des Mensurierglases 99 Teile Weingeist gegeben, wobei das Mensurierglas rein abtropfen muss. Aus der Essenz bzw. Tinktur oder Lösung wird nach den Vorschriften der entsprechenden Paragraphen die 1. Centesimalpotenz bereitet und in Flasche C1 gegeben. Nun wird eine Teil aus Flasche C1 in das mit 2 bezeichnete Gläschen gegeben, verkorkt und durch zehn kräftige, abwärts geführte Schüttelschläge gemischt. Von dieser 2. Potenz ein Teil in das mit C3 bezeichnete Gläschen gebracht und zehnmal geschüttelt, gibt die 3. Potenz, und so wird das Potenzieren durch sämtliche Gläschen fortgesetzt, indem jedes Mal ein Teil der vorhergehenden Potenz zum nächstfolgenden Gläschen gebracht und dieses zehnmal geschüttelt wird.
Über die 30. Potenz hinaus: Hochpotenzen, bis zur 200. und darüber hinaus, werden ebenso bereitet.
b. Für die Decimalskala:
Die mit dem Namen des Arzneimittels signierten und mit den Potenzziffern D1 bis D30 bezeichneten Gläschen werden von D2 ab je mit 9 Teilen Weingeist versehen. Die 1. Decimalpotenz wird aus der Essenz nach den unter dem betreffenden Paragraphen angegebenen Vorschriften bereitet. Jede Potenz wird, wie schon unter a angegeben, durch zehn kräftige, abwärts geführte Schüttelschläge des Armes bereitet, nachdem jedes Mal ein Teil der eben angefertigten Potenz zu dem folgenden Gläschen gegeben worden ist.
Auszug aus dem DAB (Deutschen Arzneibuch)
Grundsatz der Potenzierung
Um Giftigkeit, Nebenwirkungen und Verschlimmerungen zu vermeiden, wird der Wirkstoff so lange verdünnt, und dabei verrieben und verschüttelt, bis sein krankmachender Reiz in einen heilenden umschlägt.
D6 D12 D30 D200
Durch die Verschüttelung werden in der Ursubstanz Kräfte frei, die in einer bloßen „Verdünnung“ nicht vorhanden sind.
Selbst „unstoffliche Potenzen“ (ab D24 bzw. C12) sind äußerst wirksam:
denn wenn es stimmt, dass bei einer sichtbaren Erkrankung die tieferliegende Lebenskraft schon lange vorher verstimmt sei,
dann gilt:
§ 16 Organon:
„Die Krankheiten können auch durch den Heilkünstler nicht anders ... entfernt werden, als durch geistartige (dynamisch, virtuelle) Umstimmungskräfte der dienlichen Arzneien auf unsere geistige Lebenskraft“.
Loschmidtsche Zahl
Unser Weltbild hängt von der Beschaffenheit unserer Sinne ab. Was wir wahrnehmen, ist nur ein Bruchteil der Gesamtwirklichkeit.
Jenseits der Loschmidtschen Zahl (10 x 10 –23) ist die Wahrscheinlichkeit gleich null, dass noch ein Molekül der ursprünglichen Substanz vorhanden ist. Homöopathische Arzneien werden aber häufig weit über diesen Grenzbereich hinaus potenziert. Ihrer Wirksamkeit tut das in keiner Weise Abbruch – im Gegenteil: die „Potenz“ steigert sich sogar mit dem Grad der Verschüttelung.
Experimente zeigen, dass Schmetterlinge von Geruchstoffen, die über die D23 hinaus verdünnt wurden, in eine bestimmte Richtung gelenkt werden können.
Ein geübter Weinprüfer kann selbst noch 1 Milliardstel Trichloranisol, das den Korkgeschmack verursacht, in einem Liter Wein erschmecken.
Um die Wirkungen der Potenzen jenseits der C12 bzw. D24 erklären zu können, muss man sich von der Vorstellung der Teilchenstruktur von Materie lösen. Nicht feste Teilchen sind die Elemente der Materie, sondern energetische Schwingungen. Heutigen Physikern und Biochemikern ist das bereits selbstverständlich.
Vermutlich werden bei der Potenzierung die energetischen Schwingungen als Informationsmuster auf die Trägersubstanz (Globuli, Alkohol, Milchzucker) übertragen, die dann ihrerseits einen Einfluss auf das Informationsmuster der gestörten Lebenskraft ausüben. Je ähnlicher sich diese Muster sind, desto eher wird eine Heilung in Gang gesetzt.
Beim Verreiben und Verschütteln von Flüssigkeiten kommt es zu elektromagnetischen Wechselwirkungen (Resonanzkoppelungen). Die Energie, die dabei erzeugt wird, überträgt sich auf die gesamte Trägersubstanz. Das heißt, sie fördert den Fluss der Information von den gelösten Arzneimolekülen auf die gesamte Trägersubstanz als Informationsmuster.
Diese Gesetzmäßigkeiten werden im Alltag erlebt, ohne dass wir uns darüber Gedanken machen. Wenn z.B. ein Telefongespräch geführt wird, sind zunächst die Luftmoleküle, die vom Sprecher in Bewegung gesetzt werden, Träger der Information. Durch die Elektronik des Telefons wird diese nun von Schwingungen elektromagnetischer Art übernommen, um dann durch den Telefonhörer des Empfängers wieder durch Luftschwingungen übertragen zu werden. Am Trommelfell des Hörers angelangt, sind nun wieder ganz andere Moleküle Träger der Information, bis diese schließlich im Gehirn landet.
Bei Hochpotenzen (jenseits der Loschmidtschen Zahl) gibt es kein nachweisbares Arzneimolekül mehr. Da sie aber seit 200 Jahren erfahrungsgemäß wirken, muss eine Arzneiinformation vorhanden sein. Aus unserem Telefonbeispiel wird uns erklärlich, dass diese Information zwar eines materiellen Trägers bedarf (in der Homöopathie sind dies Globuli, Alkohol und Milchzucker), aber nicht an ganz spezifische Moleküle gebunden sein muss.
Außerdem gilt sowohl für den Patienten, als auch für den Arzt in der Praxis:








